Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben sich auch für die Veröffentlichung von Bildmaterialen erweiterte Bedingungen.

 

Es ist eine erneute Zustimmung einer jeden abgebildeten Person erforderlich, die auf den veröffentlichten Bildern erscheint.

 

Leider liegt diese erneute Zustimmung nicht von jedem Mitglied vor.

 

Da es jedoch andererseits auch nicht zumutbar ist, jedes Foto dahingehend zu überprüfen, ob von allen abgebildeten Personen die o.g. Zustimmung nach DSGVO vorliegt, bleibt uns leider keine andere Möglichkeit, als die Weiterführung der Fotogalerie mit den stattfindenden Club-Veranstaltungen vorerst einzustellen.