Wichtige Dokumente des S.C.S.

Die Satzung des S.C.S.

Die aktuelle Satzung des S.C.S. mit Stand Oktober 2015
2015-10-15 Satzung des S.C.S.pdf
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Die Gebührenordnung des S.C.S.

Die aktuelle Gebührenordnung des S.C.S. mit Stand vom 23. Oktober 2020
Gebührenordnung_Okt_2020.pdf
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Die Stegordnung des S.C.S. sowie die zugehörige Anlage

Die aktuelle Stegordnung des S.C.S. mit Stand vom 14. Oktober 2016
2016-10-14_Stegordnung.pdf
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Die Anlage zur Stegordnung
2016-10-14_Anlage Stegordnung.pdf
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Der Aufnahmeantrag des S.C.S.

Der Aufnahmeantrag des S.C.S.
Aufnahmeantrag Neuaufnahme_Papierversion
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Was kostet also eine Mitgliedschaft im SCS...?

Da diese Frage von Interessenten immer wieder gestellt wird, habe ich eine kleine Beispielrechnung erstellt. 

 

Angenommen ein Segler möchte in den S.C.S. eintreten. Bei dem Boot handelt es sich um ein Dickschiff, z.B. eine Neptun mit einer Länge von 22 Fuß, weiterhin wird ein Stromanschluss zum Laden der Batterien gewünscht. 

 

Die Kosten würden sich je Saison wie folgt zusammensetzen:

Umfang Kosten [€]
Mitgliedschaft 180,-
großer Liegeplatz 215,-
Befahrensentgelt (Gebühr für Saison 2024) * ~95,-
Strom (Pauschale)   10,-
Summe je Saison 500,-

* Das Befahrensentgelt, welches jeder Segler / Motorbootfahrer am Steinhuder Meer entrichten muss, wird durch den Eigentümer des Steinhuder Meeres festgesetzt und nach Einzug durch den Club auch direkt an ihn weitergeleitet, für den S.C.S. ist das nur ein durchlaufender Posten.

 

Anstatt 215€ kostet ein kleiner Liegeplatz 200€, für ein Jollen-Hubgestell, eine Katamaran-Plattform oder einen Landliegeplatz sind 150€ zu entrichten. Die Plattform wird nicht gestellt, sie muss selbständig beschafft sowie auf- und abgebaut werden.

 

Außerdem hat jedes Mitglied, welches sich noch nicht im Rentenalter befindet, je Saison 10 Arbeitsstunden zu leisten.

 

Weiterhin kommen bei der Anwartschaft zum Clubmitglied noch die folgenden einmaligen Kosten hinzu: eine Aufnahmegebühr (150€) für die Mitgliedschaft und eine Steggebühr (350€) für den Liegeplatz.

 

Sollte sich der Anwärter nach Ende der ersten Saison dazu entschließen, dem Club nicht beizutreten oder seitens der Mitgliederversammlung bzgl. des Aufnahmeantrags kein positives Abstimmergebnis erhalten, erfolgt eine Rückerstattung dieser einmaligen Kosten ggf. abzüglich ausstehender Zahlungen. Bei Eintritt in den Club als ordentliches Mitglied gehen sie in die Rücklagen des Vereins über.